Richtungsurteil des BGH zur Digitalisierung von Lehrbüchern stärkt Bibliotheken

Richtungsurteil des BGH zur Digitalisierung von Lehrbüchern stärkt Bibliotheken

20.04.15

Am 16. April hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, unter welchen Voraussetzungen an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken elektronische Bücher auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht werden dürfen. Damit ist die Klage des Eugen-Ulmer -Verlags gegen die TU Darmstadt vollständig abgewiesen worden. In dem richtungsweisenden Urteil wird der Universitätsbibliothek das Recht eingeräumt, Lehrbücher einzuscannen und an elektronischen Leseplätzen nicht nur zugänglich zu machen, sondern auch die Möglichkeit zum Ausdruck sowie zum Abspeichern auf einem USB-Stick zu bieten. Es ist davon auszugehen, dass auf der Grundlage dieses Urteils nun auch viele andere Bibliotheken nachziehen und damit der Zugang zu wissenschaftlicher Literatur über die Digitalisierung stark ausgebaut wird. Politisch wird durch das Urteil die Forderung nach der Einführung einer Wissenschaftsschranke gestärkt, wie sie im aktuellen EFI-Report 2015 beschrieben wurde.

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs finden Sie hier, das Urteil ist noch nicht veröffentlicht worden.

Weiterführende Informationen zu dem Thema sind auf der i-Rights Plattform verfügbar. 

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