Richtungsurteil des BGH zur Digitalisierung von Lehrbüchern stärkt Bibliotheken
Am 16. April hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, unter welchen Voraussetzungen an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken elektronische Bücher auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers zugänglich gemacht werden dürfen. Damit ist die Klage des Eugen-Ulmer -Verlags gegen die TU Darmstadt vollständig abgewiesen worden. In dem richtungsweisenden Urteil wird der Universitätsbibliothek das Recht eingeräumt, Lehrbücher einzuscannen […]