Empfehlung des Deutschen Studentenwerks: „Digitale Hochschulbildung – Barrierefreiheit sichern“

Empfehlung des Deutschen Studentenwerks: „Digitale Hochschulbildung – Barrierefreiheit sichern“

20.09.16

In einer Empfehlung mit dem Titel „Digitale Hochschulbildung – Barrierefreiheit sichern“ beschreibt der Beirat der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks die Digitalisierung der Hochschulbildung als Chance, die selbstbestimmte und chancengleiche Teilhabe von Studierenden mit Beeinträchtigungen zu stärken. Notwendige Voraussetzung dafür sei die Umsetzung der gesetzlich verankerten Standards von Barrierefreiheit im Bereich E-Learning und digitaler Infrastruktur.

Laut der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks haben 7 Prozent aller Studierenden eine studienerschwerende Gesundheitsbeeinträchtigung. Diese Studierenden sind häufig in besonderem Maße darauf angewiesen, ein sowohl räumlich als auch zeitlich flexibles Studium zu absolvieren. Durch digitale Lehr- und Lernszenarien können sie darin unterstützt werden.

Dies führt der Beirat der IBS in seiner Empfehlung an die Hochschulen weiter aus: Nicht nur könnten krankheitsbedingte Fehlzeiten leichter überbrückt werden, wenn die Lerneinheiten online zu jeder Zeit und von jedem Ort aus abgerufen werden können; auch der Kontakt zur Lerngruppe könne über digitale Kanäle aufrecht erhalten werden. Zudem könne die Digitalisierung dazu beitragen, dass Studierende mit Beeinträchtigungen selbstbestimmter und ohne die Hilfe Dritter studieren können, weil z.B. Lehrmaterialien nicht erst eingescannt und barrierefrei umgesetzt werden müssten, sondern von vornherein in einem barrierefreien digitalen Format vorliegen.

Zugleich wird vermerkt, dass Studierende mit Beeinträchtigungen – insbesondere Studierende mit einer Hör-, Seh- oder motorischen Beeinträchtigung – an einer digitalisierten Hochschulbildung nur teilhaben und von ihr profitieren könnten, wenn die Angebote den Standards der Barrierefreiheit entsprechen und auch für sie uneingeschränkt nutzbar seien. Insofern berge die fortschreitende Digitalisierung der Hochschulbildung neben Chancen zugleich das Risiko der Entstehung neuer Barrieren und Benachteiligungen für Studierende mit Beeinträchtigungen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Beirat der IBS den Hochschulen,

  • „die barrierefreie Zugänglichkeit und uneingeschränkte Nutzbarkeit aller E-Learning-Angebote sowie der digitalen Infrastruktur zu gewährleisten,
  • die Erfordernisse der Barrierefreiheit von Beginn an in allen Phasen des Auf- und Ausbaus von E-Learning-Angeboten und digitaler Infrastruktur zu berücksichtigen,
  • alle an der Entwicklung und Gestaltung von E-Learning-Angeboten und digitaler Infrastruktur beteiligten Akteure zum Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren und ggf. zu qualifizieren,
  • in Konzepten und Strategien zur Digitalisierung die Anforderungen Studierender mit Beeinträchtigungen an Barrierefreiheit umfassend zu berücksichtigen.“

Die vollständige Empfehlung finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks oder rechts neben dieser Meldung.

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