Ausschreibung – Innovative Lehr- und Lernkonzepte: Innovation Plus

Ausschreibung – Innovative Lehr- und Lernkonzepte: Innovation Plus

28.06.18
Glühbirne.

Wer sich in Niedersachsen mit innovativen Ideen an der Weiterentwicklung von Lehr- und Lernszenarien beteiligen möchte, kann noch bis zum 31. Oktober 2018 einen Antrag zur Förderung durch das Programm „Innovation Plus“ des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur stellen. Wir geben im Folgenden den originalen Ausschreibungstext wieder:

Das Land Niedersachsen schreibt im Rahmen des Förderprogramms „Innovation plus“ für das Studienjahr 2018/19 Projektmittel zur Schaffung von Freiräumen für Lehrende zur Entwicklung von innovativen Lehr- und Lernkonzepten aus. Gegenstand der Förderung ist insbesondere die Weiterentwicklung von Elementen von Modulen oder ganzen Modulen. Das Programm versteht sich insbesondere als Impulsgeber und Anschubfinanzierung für Lehrkonzepte, die bei Erfolg längerfristig Teil des Lehrangebots sein werden. Konzepte, die sich mit Maßnahmen zur Verbesserung von Infrastruktur, Ausstattung oder anderen Rahmenbedingungen der Lehre befassen, können nicht berücksichtigt werden. Anträge können von allen hauptberuflich Lehrenden gestellt werden. Die Antragstellung einer Gruppe von Lehrenden ist ebenfalls möglich.

Um eine hohe Zahl an Materialien zu erreichen, könnten innovative Lehr-Lern-Projekte von Arbeitsgruppen, Lehrpersonen oder Studierenden gefördert werden, die Studierende im Lernprozess unterstützen und deren Ergebnisse als Materialien oder Erfahrungsberichte in einem OER-Portal zur Verfügung gestellt werden sollen. Auf diese Weise wird das kreative Potential der einzelnen Lehrenden adressiert und es besteht die Möglichkeit des Einwerbens von Drittmitteln für die Lehre, wodurch ein Beitrag zur Verringerung der Reputationsasymmetrie zwischen Forschung und Lehre geleistet wird.

Glühbirne.

Zielsetzung

Durch die Schaffung von zeitlichen Freiräumen sollen den Lehrenden neue Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Qualität der Lehre eröffnet werden. Eine große Vielfalt an Ideen ist willkommen. Die Lehrkonzepte und Lehrprojekte können sich beispielsweise innerhalb der folgenden Felder bewegen: neue Lehrformen für »Massenveranstaltungen« bzw. grundständige Lehre, Einführung neuer hochschuldidaktischer Konzepte und Maßnahmen, Stärkung des Praxisbezugs in grundständigen Studiengängen, Verbesserung der Lehre durch Digitalisierung, Integration von Forschung in die Lehre, Entwicklung von Konzepten zum Umgang mit zunehmender Diversität der Studierendenkohorten.

Die aus den Vorhaben gewonnenen Erfahrungen und Konzepte sollen von den Lehrenden in Form eines kurzen schriftlichen Ergebnisberichtes reflektiert und Interessierten auf einem OER-Portal des Landes zur Verfügung gestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass die erarbeiteten Produkte ebenfalls auf diesem Portal für freie Bildungsmaterialien zur Verfügung gestellt werden.

 

Umfang der Förderung

Im Jahr 2019 (SoSe 2019 und WS 2019/20) steht ein Fördervolumen von insgesamt 3.000.000 EUR zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, bis zu 60 Projekte mit einem Einzelvolumen von bis zu 50.000 EUR zu fördern. Die Laufzeit der einzelnen Projekte beträgt ein bis zwei Semester. Dabei soll das erste Semester in der Regel der Entwicklung und das zweite Semester der Erprobung des Konzepts dienen.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • die Freistellung oder teilweise Freistellung von Lehraufgaben durch
  1. die Vertretung der Lehrdeputate über Lehraufträge (z.B. an Gastwissenschaftlerinnen bzw. Gastwissenschaftler oder an externe Nachwuchswissenschaftlerinnen bzw. Nachwuchswissenschaftler)
  2. die Vertretung durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. einen wissenschaftlichen Mitarbeiter oder durch eine Lehrkraft für besondere Aufgaben.
  • die Finanzierung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder eines wissenschaftlichen Mitarbeiters für den beantragten Projektzeitraum zwecks Unterstützung des Projektvorhabens.
  • die Finanzierung von studentischen Hilfskräften für den beantragten Projektzeitraum.

Weiterhin können projektbezogene Sachmittel beantragt werden. Diese können z.B. auch für die Durchführung von Workshops, die insbesondere dem Transfer dienen, beantragt werden, wobei ausschließlich die Honorare sowie Reisekosten externer Referentinnen und Referenten gefördert werden können.

Nicht förderfähig ist die Finanzierung von Vertretungsprofessuren nach W-Besoldung. Ebenfalls nicht förderfähig ist die Finanzierung von Stammpersonal, es sei denn, es handelt sich um eine Aufstockung von bislang in Teilzeit beschäftigtem Personal.

 

Auswahlkriterien und Vergabemodalitäten

Die Auswahl der förderfähigen Projekte erfolgt durch eine Auswahlkommission.

Folgende Kriterien werden der Auswahl zu Grunde gelegt:

  • Beitrag des Projekts zur Verbesserung der Lehr- und Prüfungsqualität
  • Innovationscharakter und Entwicklungspotenzial der Projektidee (ggf. in Bezug auf die jeweilige Fachkultur)
  • Nachhaltigkeit der Projektidee über den Förderzeitraum hinaus und ggf. Einordnung in das Gesamtkonzept der jeweils beteiligten Fakultät(en)
  • Beitrag des Projektes zur Förderung eines oder mehrerer der folgenden Aspekte: selbstgesteuertes und/oder forschendes Lernen, digitale Lehr-/Lernmethoden, innovative Prüfungsformen, Diversität, Interdisziplinarität, Internationalisierung.

Vorausgesetzt werden:

  • Realisierbarkeit des Projekts unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen
  • Überprüfung des Projekterfolges durch geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen
  • Beteiligung der hochschulinternen Expertinnen und Experten für die Sicherung und die Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre (möglichst sowohl im Vorfeld als auch bei der Umsetzung)

 

Antragstellung

Interessierte werden gebeten, einen Antrag im Umfang von maximal 5 DIN A 4-Seiten ausschließlich per E-Mail über die Hochschulleitung (typischerweise VPL) bis zum 31.10.2018 zu richten an: innovation-plus@mwk.niedersachsen.de

Die Antragsunterlagen sollen in drei Abschnitte gegliedert werden und (wenigstens) folgende Informationen enthalten:

  • Formalien (1 Seite):
  1. Hochschule, Fachbereich, Modul, Antragsteller(in), Ressourcen- und Finanzierungsplanung, die Versicherung, dass dasselbe oder ein im Wesentlichen gleiches Projekt nicht an anderer Stelle zur Förderung beantragt wurde bzw. bereits aus anderen Mitteln gefördert wird.
  • Konzeptbeschreibung (maximal 3 Seiten):
  1. Erläuterung des Gesamtziels sowie ggf. der Teilziele des Projektes
  2. Beschreibung der Maßnahmen zur Umsetzung und zur Verbesserung der Lehre ausgehend vom Status Quo
  3. Erläuterung und Begründung des Innovationscharakters des geplanten Projektes (ggf. bezogen auf die jeweilige Fachkultur) in Bezug auf die Lehre
  4. Erläuterungen zu Vorgehensweise bei der Umsetzung der Idee
  • Qualitätssicherung, Evaluation und Transfer (1 Seite):
  1. Potential der Idee für die längerfristige Verbesserung der Lehre und Aussagen zur Möglichkeit der Übertragung der Idee auf andere Lehrveranstaltungen/Module
  2. Einbindung in die qualitätssichernden Maßnahmen der Hochschule

Eine weitere Ausschreibung mit vergleichbarem Förderumfang ist für das Jahr 2020 geplant.

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