Inklusion und Digitalisierung in der Hochschulbildung

Inklusion und Digitalisierung in der Hochschulbildung

28.07.17

Als sich Isabel Zorn für den Call for Experts registrieren wollte, bemerkte sie, dass die Themen „Inklusion“ und „Barrierefreiheit“ nicht unter den Themenfeldern aufgeführt waren, mit denen man seine Expertise angeben kann. Deshalb erklärt die Autorin in ihrem Beitrag noch einmal, warum es wichtig ist, mit der Digitalisierung der Lehre Barrieren abzubauen und wie dies gelingen kann. Übrigens wurde das Formular nach Isabel Zorns Hinweis ergänzt.  

Stellen Sie sich vor, Sie sind blind und bekommen einen Text auf Papier ausgehändigt mit der Bitte, eine Aufgabe dazu zu bearbeiten. Sie werden dieser Bitte nur mit großem Aufwand und Assistenz nachkommen können – anders wäre es, wenn der Text digital zur Verfügung gestellt wäre und von einem Gerät / Smartphone vorgelesen wird.

Worauf also muss bei Digitalisierungsprozessen in der Hochschulbildung und in der Praxis der Sozialen Arbeit geachtet werden, um niemanden zu exkludieren und Inklusion durch den Einsatz digitaler Werkzeuge zu fördern statt zu behindern?

Digitales und Inklusion zusammen denken

Digitalisierung in der Hochschullehre kann Inklusion, Chancengleichheit sowie Flexibilisierung fördern, sie kann jedoch auch exkludieren und Bildungsbarrieren aufbauen. Angebotene Lehrmaterialien oder digitale Kommunikationsformen sollten daher nach Universal Design Prinzipien (vgl. Claus & Züllich, 2008) gestaltet werden, um möglichst vielen Beteiligten gute Lernzugänge zu ermöglichen. Dies ist aber nur beginnend der Fall. In vielen Digitalisierungsprozessen, beispielsweise bei der voranschreitenden Produktion von Videos für Lehrzwecke, wird noch wenig auf Barrierefreiheit geachtet, beispielsweise auf Untertitel und Audiodeskriptionen. Im Diskurs über Inklusion bedarf es also einer Perspektive auf Digitales, im Diskurs über E-Learning bedarf es einer Perspektive auf Inklusion (vgl. einschlägige Publikationen zu Inklusion oder E-Learning z.B. Klein, 2016; z.B. Bremer, 2013; Wannemacher, 2016; Zorn, 2013). Beide werden bislang zu selten zusammengedacht, obwohl das Potenzial digitaler Lösungen für inklusive Hochschuldidaktik hoch ist.

Gesetzliche Verpflichtung

Dies ist nicht nur ein hehres, menschenfreundliches Ziel, sondern die Gesetzeslage verpflichtet Hochschulen dazu: So hat nach Art. 2 (1) GG jeder Mensch das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und es darf nach Art. 3 (3) GG niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention legt dementsprechend gesetzlich in § 24 das gleichberechtigte Recht auf den Zugang zu Bildung fest, sowie in § 9 und explizit in § 21 den gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation, was auch Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme miteinschließt. Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) formuliert zudem Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um barrierefreie Webinhalte zu erstellen. Außerdem benennt das Hochschulzukunftsgesetz NRW (HZG NRW) in §3 (3) als Aufgabe der Hochschule, Lehrangebote in Form elektronischer Information und Kommunikation (Online-Lehrangebote) zu entwickeln und in §3 (5) HZG NRW die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse Studierender und Beschäftigter mit Behinderung oder chronischer Erkrankung oder mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern.

Doch trotz umfangreicher gesetzlicher Verankerung gibt es bislang kaum Konzepte für die Umsetzung in der Hochschullehre, so kommen bisher z.B. barrierefreie Software, Bildbeschreibung von Bildern, Annotationen von Lernvideos, Visualizer in Seminaren, Schriftdolmetschen für Vorlesungen, barrierefreie Dokumente, barrierefreie Diskussionsmöglichkeiten, barrierearme Foliensätze, partizipationsfördernde Kommunikationstechnologien, inklusionsfördernde Präsentationspraktiken u.v.m. kaum ansatzweise, geschweige denn flächendeckend zum Einsatz.

Anpassung von Lehr-/Lernszenarien

Daraus entstehen viele Probleme: Zeiten, Seminare, Anwesenheit können nicht von allen Studierendentypen gleichermaßen erfüllt werden. Didaktische Methoden (Sprechen, Schreiben, Lesen, Tafelbilder, Diskussionen, etc.) können nicht von allen Studierendentypen gleichermaßen wahrgenommen werden. Existierende Barrieren an Hochschulen (Treppen, Räume, Entfernungen, Raumgröße, Akustik, Materialbereitstellung, …) werden zu selten überwunden. Die San Francisco State University hat (als Lösungsansatz) das Prinzip des Universal Designs für die Entwicklung von Lehr-/ Lernszenarien umfassend zugrunde gelegt (San Francisco State University, o.J.; Zentrales eLearning-Büro der Universität Hamburg (ZeB), 2014) (San Francisco State University, o.J.) und darauf bezogen,

  • wie Material den Studierenden präsentiert wird,
  • wie Studierende ihre Lernprozesse artikulieren können,
  • und wie Studierende zum Engagement motiviert werden können.

An deutschen Hochschulen sind hier noch große Bedarfe bei der Umsetzung zu sehen, aber auch international sind Hochschulen damit konfrontiert: Gegen US-amerikanische Universitäten wie z.B. MIT und Harvard wurden Klageverfahren eingeleitet, weil ihr didaktisches Lernmaterial nicht barrierefrei ist und so Studierenden Chancengleichheit in der Bildung verwehrt blieb.

Es werden demnach Konzepte und Ideen benötigt wie durch Digitalisierung auch Inklusion vorangetrieben werden kann. Lehrmaterialien sind oft nicht barrierefrei, stellen manchmal statt Erleichterung sogar Behinderungen beim Lernen dar. Es bedarf Lehrmaterialien und Lehrkonzepte, die der Idee des Universal Designs folgen (vgl. Claus & Züllich, 2008). Dann werden sie für viele Studierende eine Erleichterung sein, nicht nur für jene mit Behinderung. Das ist teuer und aufwändig, es könnte allerdings zu nützlichen Innovationen in der Hochschuldidaktik führen.

Mehrwert für alle

Das vom Stifterverband und vom Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Fellowship „Inklusive Digitalisierung in Hochschulbildung und Sozialer Arbeit“ an der TH Köln (http://www.inklusiv-digital.de) eruiert solche Möglichkeiten. Befragungen unter Studierenden zeigen, wie unzufrieden Studierende damit sind, dass ihre Lehrenden zu selten digitale Lösungen einsetzen, um Lehre zugänglicher zu machen, und es beklagen sich beispielsweise auch hörende Studierende darüber, dass Lehrende zu selten Mikrofone in Hörsälen einsetzen oder sehende Studierende darüber, dass man die Flipchart-Bilder oder Tafelschriebe von Lehrenden nicht erkennen kann. Inklusive digitale Lösungen für behindernde Praktiken zu finden, bedeutet – das wird an diesen Beispielen sichtbar – Mehrwerte für alle, nicht nur für Menschen mit Behinderungen, mit Sprach- oder Schreibschwierigkeiten, mit Abwesenheiten wegen Pflege- oder Erziehungszeiten, etc. Ein Beispiel für eine im Projekt eruierte Anwendung: Könnten Speech-to-Text-Anwendungen beispielsweise auch in Vorlesungen eingesetzt werden, um Gesprochenes auf einem zweiten Bildschirm auch schriftlich anzuzeigen? Und wäre das hilfreich nicht nur für hörbehinderte Studierende, sondern für alle, die abgelenkt waren, nicht zuhörten oder eher ein visuell aufnehmender Typ sind?

Chancengleicher Zugang kostet Geld

Nun könnte man als ohnehin durch viele Anforderungen überlastete Hochschullehrerin meinen, man könne eben nicht Architektur studieren, wenn man körperlich nicht in der Lage ist, Modelle zu bauen, oder man könnte eben nicht Chemie studieren, wenn man sehbehindert ist und die zu mixenden Chemikalien nicht erkennen kann. Man kann auch zu Recht fragen, ob es ressourceneffizient sei, alle Videos zu untertiteln, obwohl vielleicht niemals eine hörbehinderte Studentin den Kurs belegt. Man könnte auch zu Recht fragen, ob man die Bürde der Herstellung universeller Lehrmaterialien auch noch den Lehrenden aufbürden muss. Dies sind relevante zu klärende Fragen. Sie zeigen die Komplexität des Themas auf. Denn möglicherweise braucht unsere Gesellschaft auch die Ideen und Entwürfe von körperbehinderten ArchitektInnen. Und soll ein hörbehinderter Mensch niemals die Möglichkeit zum Studium erhalten, weil er der einzige ist und sich deswegen der Aufwand der  Gestaltung adäquater Lehrmaterialien nicht lohnt?

Eines ist deutlich: Inklusion kostet Geld. Umsonst ist sie nicht zu erreichen. Mehrwerte davon sind für alle zu erwarten.

 

Literaturverzeichnis

Bremer, C. (Hrsg.) (2013). E-Learning zwischen Vision und Alltag. Zum Stand der Dinge ; [die GMW-Jahrestagung 2013 …]. Münster, München: Waxmann.

Claus, S. & Züllich, P. (Hrsg.) (2008). Universal Design. Unsere Zukunft gestalten = Design our future. Berlin: Internationales Design Zentrum.

Klein, U. (Hrsg.) (2016). Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung (1. Aufl.). Weinheim: Beltz Juventa.

San Francisco State University. (o.J.). Universal Design for Learning. Abgerufen von https://ctfd.sfsu.edu/udl (24.08.2016).

Wannemacher, K. (2016). Digitale Lernszenarien im Hochschulbereich. Essen: Edition Stifterverband – Verwaltungsgesellschaft für Wissenschaftspflege mbH.

Zentrales eLearning-Büro der Universität Hamburg (ZeB) (Hrsg.) (2014). Barrierefreies eLearning – Zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Hamburg: Universität Hamburg.

Zorn, I. (2013). Kommunikation und Lernprozesse beim Einsatz Digitaler Medien in Lernkontexten. In: I. C. Vogel (Hrsg.), Kommunikation in der Schule (S. 161–183). Stuttgart: Klinkhardt UTB.

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