Ampel-Koalitionsvertrag: Hochschulen dürfen optimistisch sein
Ampel-Koalitionsvertrag: Hochschulen dürfen optimistisch sein
16.12.21Prof. Dr. Ulrike Tippe, Präsidentin der TH Wildau und seit 1. Dezember 2021 HRK-Vizepräsidentin mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung und wissenschaftliche Weiterbildung“, gibt eine Einschätzung zum Koalitionsvertrag der Ampelparteien.
Der am vergangenen Mittwoch vorgestellte Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP enthält positive Impulse für die Hochschullandschaft in Deutschland. Die Ampel hält zunächst am Ziel der Vorgängerregierung fest, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis 2025 auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu erhöhen. Gleichzeitig ist der Vertrag geprägt durch ein Bemühen um eine umfassende Digitalisierung in allen Bereichen. Für die Hochschulen ergeben sich hierbei interessante Details, insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung der Lehre.
1. Digitalisierung der Hochschulen
„Mit einem Bundesprogramm ‚Digitale Hochschule‘ fördern wir in der Breite Konzepte für den Ausbau innovativer Lehre, Qualifizierungsmaßnahmen, digitale Infrastrukturen und Cybersicherheit.“
Die Aspekte innovative Lehre, Qualifizierungsmaßnahmen, digitale Infrastrukturen und Cybersicherheit des angekündigten Bundesprogramms sind eine gute Nachricht für die Hochschulen, decken sie sich doch im Wesentlichen mit dem HRK-Forderungspapier für eine Digitalisierungspauschale vom Juni 2021. Nun kommt es darauf an, das Bundesprogramm zeitnah auf den Weg zu bringen und mit einer nachhaltigen Finanzierung auszustatten.
Wünschenswert wäre zudem, dass die neue Regierung vergleichsweise günstige, aber in der Wirkung für die Digitalisierung an Hochschulen sehr effektive Projekte wie das Hochschulforum Digitalisierung auf eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage stellt.
2. Kapazitätsrecht
„Wir wollen einen Bund-Länder-Prozess zur Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts in Gang setzen.“
Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat deutlich gemacht, dass gute (digitale) Lehre nicht nur Geld, sondern auch Zeit erfordert. Anrechnungen von Mehraufwänden für die Erstellung digitaler Lehrformate auf das Lehrdeputat sind dabei aktuell immer nur in Grenzen möglich, weil die Deputate bei gleichbleibendem Curricularnormwert zwangsläufig an anderer Stelle fehlen. Auf digitale Lehre angepasste Lehrverpflichtungsverordnungen sind ein „dickes Brett“, aber nichtsdestoweniger erforderlich.
3. Wissenschaftliche Weiterbildung
„Für die wissenschaftliche Weiterbildung neben der grundständigen Lehre schaffen wir einen Rahmen, innerhalb dessen wir die Einführung von Micro-Degrees prüfen.“
Die prominente Erwähnung der wissenschaftlichen Weiterbildung im Koalitionsvertrag ist zu begrüßen. Auch die Anwendung von Micro-Degrees in der wissenschaftlichen Weiterbildung ist sinnvoll. Aus Sicht der Hochschulen stellen Micro-Degrees allerdings digitale Zusatzqualifikationen und keinen Ersatz für ein grundständiges Studium dar (vgl. HRK-Empfehlung „Micro-Degrees und Badges“ v. November 2020). Dies sollte eine künftige Regierung beherzigen.
Fazit
Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt Fragen zur konkreten Ausgestaltung zwangsläufig noch offen sind, gibt der Koalitionsvertrag den Hochschulen Grund zum Optimismus. Insbesondere das prominente Bekenntnis zu einem Bundesprogramm „Digitale Hochschule“ deutet darauf hin, dass die Koalitionäre die Herausforderungen, vor denen die Hochschulen in diesem Bereich stehen, erkannt haben und willens sind, hier angemessene Ressourcen bereitzustellen. Blicken wir gespannt auf die neuen Entwicklungen!