Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre (Baden-Württemberg Stiftung und Stifterverband)

Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre (Baden-Württemberg Stiftung und Stifterverband)

26.05.20
Innovation in der Hochschullehre: Jetzt dringender als je zuvor.

Die Baden-Württemberg Stiftung und der Stifterverband vergeben Fellowships um Innovationen in der Hochschullehre zu fördern.  Die Fellowships sollen eine individuelle, personengebundene Förderung ermöglichen, die den Fellows Freiräume und Ressourcen an die Hand gibt, um Innovationen in der Hochschullehre zu entwickeln und durchzuführen. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 400.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungen aus Baden-Württemberg sowie bundesweit können bis 17.07.2020 eingereicht werden.

Innovation in der Hochschullehre: Jetzt dringender als je zuvor.

Ziele des Programms

  • Das schaffen von Anreizen für die Entwicklung und Erprobung neuartiger Lehr- und Prüfungsformate (beispielsweise Konzepte für forschendes oder problembasiertes Lernen oder zur Prüfung von Schlüsselkompetenzen) oder die Neugestaltung von Modulen und Studienabschnitten (beispielsweise der Studieneingangsphase oder von Praxisphasen, etwa unter dem Gesichtspunkt der Interdisziplinarität oder zunehmenden Diversität von Studierenden);
  • den Austausch über Hochschullehre und die Verbreitung der entwickelten Projekte durch eine Vernetzung der Fellows zu befördern;
  • die Auswirkungen der Innovationen auf den Lernerfolg und Kompetenzerwerb der Studierenden begleitend zu untersuchen und im Ergebnis sowohl zu einer systematischen Weiterentwicklung der Lehre in curricularer, didaktischer und methodischer Hinsicht als auch zur Professionalisierung und persönlichen Weiterentwicklung von Lehrenden im Sinne des scholarship of teaching beizutragen,
  • zur Verstetigung innovativer Hochschullehre in den Hochschulen selbst beizutragen.

Die Projektförderung soll im Jahr 2021 beginnen. Der Förderzeitraum der vom Stifterverband und der Baden-Württemberg Stiftung geförderten Fellowships bestimmt sich individuell nach dem Arbeitsplan des Projektes. Die von der Baden-Württemberg Stiftung finanzierten Fellowships können nur an Personen vergeben werden, die an Hochschulen in Baden-Württemberg lehren. Kooperationen mit Lehrenden außerhalb Baden-Württembergs im Rahmen eines Tandems sind indes möglich. Die vom Stifterverband finanzierten Fellowships werden bundesweit ausgelobt und bevorzugt an Antragsteller*innen außerhalb Baden-Württembergs vergeben.

Förderung

Die Fellowships sind je nach Kategorie dotiert mit

  • 15.000 Euro (Junior-Fellowships),
  • 25.000 Euro (Senior-Fellowships) und
  • 30.000 Euro (Tandems)

Antragstellung

Deadline für die Antragstellung ist der 17.07.2020. Anträge können nur über die Hochschulleitung eingereicht werden. Bewerben können sich für ein

  • Junior-Fellowship: Doktorand*innen, Post-Doktorand*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
  • Senior-Fellowship: Juniorprofessor*innen, habilitierte Wissenschaftler*innen oder Professor*innen
  • Tandem-Fellowship: Lehrende gemeinsam mit einer/einem Hochschuldidaktiker*in, einer/einem Lehr-/Lernforscher*in oder einer bzw. einem Lehrenden aus einem anderen Studienfach oder von einer anderen Hochschule

Es können Lehrende aller Disziplinen an staatlichen Hochschulen sowie an allen staatlich anerkannten Hochschulen in kirchlicher und privater Trägerschaft in Deutschland Bewerbungen einreichen; ausgenommen sind Lehrbeauftragte, soweit diese nicht an einer Musikhochschule tätig sind. Mehrere Anträge aus einer Hochschule sind zulässig.

Weitere Informationen

Details zu den Förderungsrichtlinien und zur Bewerbung sind auf der Seite des Sitfterverbands zu finden.

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